Rechtsprechung
KG, 17.12.2001 - 24 W 55/01 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Eigentumswohnung; Sondereigentum; Reallast; Hauswartdienst; Teilungserklärung; Gemeinschaftsordnung; Verteilungsschlüssel
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Hauswartdienste als Reallast auf einem Wohnungseigentum
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WEG § 5 Abs. 4 § 1011 § 1611; BGB § 1105
Hauswartdienste als Reallast auf einem Wohnungseigentum - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Reallast durch Regelung der Hauswartdienstübernahme?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- jurpage.net (Leitsatz)
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Hausmeisterdienste in Teilungserklärung
Verfahrensgang
- AG Berlin-Schöneberg - 76 II 393/99
- LG Berlin, 31.01.2001 - 85 T 247/00
- KG, 17.12.2001 - 24 W 55/01
Papierfundstellen
- NZM 2002, 123
- FGPrax 2002, 58
- ZMR 2002, 300
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BayObLG, 30.11.2000 - 2Z BR 76/00
Wirkung der Teilungserklärung für einen Sondernachfolger
Auszug aus KG, 17.12.2001 - 24 W 55/01
Selbst wenn der Wohnungseigentümer sich die Regelung in der Teilungserklärung hinsichtlich der Übernahme der Hauswartdienste zwar nicht als Teil der Gemeinschaftsordnung, aber im Hinblick auf die Übernahme der Rechte und Pflichten aus der Teilungserklärung in dem Kaufvertrag über die Wohnung entgegenhalten lassen müsste (BayObLG NZM 2001, 753 = ZMR 2001, 210), gilt dies nicht, wenn widersprüchlich nach einer anderen Regelung der Gemeinschaftsordnung ausdrücklich auch die Hauswartkosten nach dem allgemeinen Verteilungsschlüssel umgelegt werden sollen.Selbst wenn die Antragsgegner sich die Regelung in der Teilungserklärung hinsichtlich der Übernahme der Hauswartdienste zwar nicht als Teil der Gemeinschaftsordnung, aber im Hinblick auf die generelle Übernahme der Rechte und Pflichten aus der Teilungserklärung in dem Kaufvertrag über ihre Wohnung entgegenhalten lassen müssten (vgl. BayObLG NZM 2001, 753 = ZMR 2001, 210), gilt dies hier nicht.
- BGH, 13.07.1995 - V ZB 43/94
Übernahme einer persönlichen Pflegepflicht als bestimmbare Leistung
Auszug aus KG, 17.12.2001 - 24 W 55/01
In diesem Sinne hat der Bundesgerichtshof es für genügend bestimmt erachtet, wenn eine persönliche Pflegepflicht übernommen wird, "soweit sie den Übernehmern unter Berücksichtigung ihrer beruflichen und familiären Verhältnisse, insbesondere unter Berücksichtigung der Betreuung von Kindern der Übernehmer und nach deren körperlichen Fähigkeiten und ihrem Vermögen zur Pflege nach ihrer Ausbildung und ihren Kenntnissen zumutbar" ist (BGHZ 130, 342 = NJW 1995, 2780 = FGPrax 1995, 196 = MDR 1996, 253). - BGH, 17.01.1968 - V ZB 9/67
Unterteilung von Wohnungseigentum
Auszug aus KG, 17.12.2001 - 24 W 55/01
Wohnungseigentum ist zivilrechtliches Eigentum im Sinne des § 903 BGB (BGHZ 49, 250; BGHZ 116, 395).
- OLG Naumburg, 26.07.2021 - 12 Wx 29/21
Grundbuchsache: Eintragungsfähigkeit einer Reallast für Wartung- und Überwachung …
Auch das Kammergericht Berlin (Beschluss vom 17. Dezember 2001 - 24 W 55/01 -, juris) hat eine Verpflichtung, "Hauswarttätigkeiten in dem erforderlichen Umfang (Reinigung des Treppenhauses) nach Maßgabe eines mit dem Verwalter abzuschließenden Hauswartdienstvertrages zu übernehmen" als hinreichend bestimmt eingeordnet. - OLG Hamm, 18.12.2003 - 15 W 8/03 Da jedes einzelne Wohnungseigentumsrecht mit Grundpfandrechten, Dienstbarkeiten oder Reallasten unbeschränkt belastet werden könne (vgl. Kammergericht WuM 2002, 223), bestünden keine Bedenken, anstelle einer Unterlassungsdienstbarkeit eine entsprechende Gebrauchsregelung im Grundbuch einzutragen.